Praxisverkauf: Welche Unterlagen und Verträge brauchen Sie für einen reibungslosen Praxisverkauf?

Sie streben einen Praxisverkauf an? Dann sollten Sie alle wichtigen Unterlagen bereithalten. Doch welche Unterlagen benötigen Sie überhaupt für Ihren Praxisverkauf? Wir klären auf!

Das wichtigste zuerst! Legen Sie sich einen neuen Ordner an z.B. mit dem Namen „Praxisverkauf“ dort sammeln Sie zukünftig alle Unterlagen, die den Verkauf betreffen. Eine Kopie der Unterlagen reicht dabei zunächst vollkommen.

Unterlagen für Ihren Standort

Jeder Käufer fragt sich, wie und wie lange kann ich die Praxisräume nutzen? Befindet sich Ihre Praxis in einer selbst genutzten Immobilie oder in gemieteten Räumen?

Variante 1: Sie sind Eigentümer der Immobilie

Bei einer Immobilie in Ihrem Eigentum ist die Sachlage schnell klar. Sie können vermieten oder verkaufen. Wollen Sie vermieten, dann setzen Sie doch schon einmal einen Mietvertrag auf inkl. eines zukünftigen Mietpreises. Dieser spielt bei der Praxisbewertung eine nicht unerhebliche Rolle. Wollen Sie die Immobilie gleich mitverkaufen, dann lassen Sie doch schon einmal ein Wertgutachten der Immobilie (ohne Praxis) erstellen.

Unterlagen für den Praxisverkauf – Eigene Immobilie:

  • Erstellung eines Mietvertrags (wenn Sie vermieten möchten)
  • Wertgutachten (wenn Sie verkaufen möchten)

Variante 2: Sie sind Mieter

Sind Sie selbst Mieter, dann sollten Sie Ihren Mietvertrag mit allen Anhängen und Ergänzungen gründlich lesen und Kündigungsfristen und Verlängerungsoptionen notieren. Ihren Verkaufswunsch sollten Sie Ihrem Vermieter vorab mitteilen. Ihr Vermieter wird in der Regel ein hohes Interesse daran haben Ihre Praxis weiterzuvermieten. Da Sie mit einem Käufer gleich auch einen Nachmieter suchen, gibt es in der Regel keine Probleme, dass Sie eine Zusage zur Weitervermietung für den Nachfolger auch schriftlich von Vermieter bekommen. Eine solche schriftliche Zusage kommt bei Kaufinteressenten sehr gut an.

Unterlagen für den Praxisverkauf – Mieter:

  • Mietvertrag mit allen Anlagen
  • Weitervermietungsbestätigung des Vermieters für den Nachfolger

Unterlagen für die Praxisbewertung

Sie wollen natürlich wissen welchen Kaufpreis Sie für Ihre Praxis verlangen können. Ein professioneller Bewerter benötigt dabei vor allem Ihre Jahresabschlüsse. Wichtig ist zunächst die Gewinn- und Verlustrechnung. Alternativ können Sie auch die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (sog. BWA) verwenden. Bedenken Sie jedoch: Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist kein offizielles Dokument, sondern lediglich eine betriebsinterne Auswertung Ihrer Buchhaltung. Eine BWA kann vom Jahresabschluss abweichen, sofern dieser noch nicht final erstellt wurde. Der Jahresabschluss hingegen dient als Grundlage für Ihre steuerliche Bewertung und sollte daher das Dokument Ihrer Wahl sein. Der Jahresabschluss ist auch aus Sicht des Bewerters vorzuziehen. Je mehr Jahresabschlüsse zur Verfügung stehen, desto besser. Für eine solide Bewertung werden die Jahresabschlüsse der letzten 3-5 Jahre benötigt.

Darüber hinaus benötigen Sie einen Anlagenspiegel bzw. die sog. Entwicklung des Anlagevermögens. Dies sollte Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer und Abschreibung beinhalten. Dieses Dokument ist Teil des Jahresabschlusses und somit ein weiterer Vorteil direkt auf den Jahresabschluss zurückzugreifen. Unter Umständen liegt Ihnen der Jahresabschluss des vergangenen Jahres aber noch nicht vor. Hierbei ist die BWA tatsächlich eine sehr gute Möglichkeit auf die aktuellsten Zahlen zuzugreifen.

Unterlagen für den Praxisverkauf – Praxiswertermittlung:

  • Jahresabschlüsse der letzten 3-5 Jahre (Alternativ BWA)
  • Entwicklung des Anlagevermögens inkl. Anschaffungskosten und Abschreibungen)

Unterlagen für Marketing & Besichtigungen

Für das Marketing benötigen Sie zunächst keine Unterlagen, jedoch bietet es sich an Bilder Ihrer Praxis anzufertigen. Interessenten wollen wissen was Sie erwartet. Wir fertigen Bilder stets selbst an, jedoch schadet eine Vorbereitung natürlich nicht. Schwarz-Weiß-Bilder können ein geeignetes Mittel sein, die Anonymität Ihres Verkaufs weitestgehend zu wahren und doch einen Einblick zu gewährleisten.

Kommt es zu Kaufanfragen, wollen Sie vielleicht nicht, dass der Verkauf generell bekannt wird oder sensible Informationen, wie Ihre Personalkosten oder Umsätze, Ihre Praxis ungeschützt verlassen. Wir empfehlen daher eine Verschwiegenheitserklärung zu verwenden. Wir arbeiten bei unseren Kunden zu 95% mit einer solchen Erklärung.

Unterlagen für den Praxisverkauf – Marketing & Besichtigung:

  • Bilder Ihrer Praxis
  • Verschwiegenheitserklärung

Unterlagen für den Kaufvertrag

Bislang haben Sie noch kaum Unterlagen benötigt, aber in der Verkaufsphase brauchen Sie dafür umso mehr. Bahnt sich ein Verkauf an, dann kann dies mitunter auf einmal sehr schnell gehen. Hier entpuppt sich eine gute Vorbereitung als wahrer Stressblocker. Sie verkaufen in der Regel Ihre gesamte Praxis. Dementsprechend übergeben Sie sowohl Ihr Personal, Dienstleistungs- oder Wartungsverträge, Versicherungen und Ihr Inventar.

Sie benötigen zunächst eine Aufstellung des zu verkaufenden Inventars. Prüfen Sie dazu Ihren Anlagenspiegel, streichen alles, was Sie nicht verkaufen möchten (Fachbücher, Ihr Kfz etc.) und ergänzen die Liste um alles, was Sie innerhalb des Jahres angeschafft haben oder generell nicht aufgeführt ist. Beschränken Sie sich dabei jedoch bitte auf die wesentlichen Dinge. Kugelschreiber und Kleinteile müssen natürlich nicht explizit aufgeführt werden.

Suchen Sie die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter heraus und fügen Sie ggf. Lohnabrechnungen dazu. Personal wird in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Wichtig an dieser Stelle: Sie müssen Ihr Personal nicht sofort über Ihren Verkaufswunsch aufklären, jedoch spätestens vor dem Eigentümerwechsel darüber informieren. Im besten Fall stellen Sie den Käufer vor. Personal muss mitübernommen werden, jedoch steht jedem Mitarbeiter ein Sonderkündigungsrecht zu.

Suchen Sie alle Dienstleistungs- und Wartungs- und Versicherungsverträge, die Ihre Praxis betreffen. Angefangen bei Telefon und Internet, des Wartungsvertrags über Ihre technischen Geräte, sowie Ihre Sachversicherungen. Dies können schon einmal mehr als 10 Verträge sein. Diese werden in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Den Übergang auf den Käufer müssen Sie beim Vertragspartner anzeigen

Unterlagen für den Praxisverkauf – Kaufvertrag:

  • Inventarliste aktualisieren
  • Arbeitsverträge und ggf. Lohnabrechnungen
  • Dienstleistungs- und Wartungsverträge (z.B. Internet)
  • Versicherungsverträge

Unterlagen für den Praxisverkauf – Fazit:

Natürlich gibt es immer individuelle Gegebenheiten und kein Praxisverkauf ist gleich. Dieser Artikel soll daher einen Einblick in die grundsätzliche Vorgehensweise geben. Sie wissen nun jedoch, welche Unterlagen Sie für Ihren Praxisverkauf benötigen. Eine gute Vorbereitung spart im Zweifel bares Geld und Nerven.

Sie wollen professionelle Hilfe beim Verkauf? Kein Problem! Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Nehmen Sie telefnoisch mit uns Kontakt auf oder nutzen sie unser Kontaktformular

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