Kooperation & MVZ

Kooperationen

Möglichkeiten zur Kooperation gibt es viele, seien es Praxisnetze, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder die spezielle Form: MVZ

Jede Form hat Ihre Vorteile. Praxisnetze bieten sich vor allem für fachübergreifende ganzheitliche medizinische Versorgung an und helfen beispielsweise bei einer schnellen Terminvergabe unter Kollegen. Gemeinschaftspraxen können dazubeitragen unterschiedliche Stärken von Ihnen bestmöglich zur Geltung zu bringen. Stärken in der Umstzerzielung können Schwächen in der Organisation zur Folge haben. Der richtige Partner gleicht Ihre Schwächen aus, wodurch Sie beide zu mehr Erfolg gelangen, der dann fair geteilt wird. Praxisgemeinschaften trennen den wirtschaftlichen Erfolg trennscharf und ziehen Ihren Mehrwert aus einer Kostenteilung z.B. durch gemeinsame Räumnutzung, gemeinsames Personal oder gemeinsame Anschaffungen.

Welche Praxisform zu Ihnen passt, kommt auf Sie und Ihre Partner an. Gerne beraten wir Sie!

MVZ

Der Begriff MVZ ist in aller Munde. Es kann sich durchaus auch für Sie lohnen, sich einmal mit dem Gedanken auseinander zu setzen ein eigenes MVZ zu gründen, denn durch den Zusammenschluss von Partnern lassen sich mitunter viele Kosten sparen und Synergieeffekte wirtschaftlich heben. Das ist nicht nur ein Vorteil für Sie, sondern auch für Ihre Mitarbeiter:innen.

Die bereitgestellten Informationen der KV Berlin zeigen die Themenkomplexe mit denen wir uns auseinandersetzen muss.

Voraussetzungen für die Zulassung eines MVZ

  • Fachgleiche oder fachübergreifende Tätigkeit (z. B. reine Hausarzt-MVZ oder Fachärzt:innen für innere Medizin mit verschiedenen Schwerpunktbezeichnungen)
  • Gesellschafter mit der erforderlichen Gründereigenschaft
  • Vorlage eines Gesellschaftsvertrags
  • Benennung einer ärztlichen Leitung
  • alle beteiligten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen müssen an einem Standort arbeiten
  • Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, die im Angestelltenverhältnis arbeiten wollen, müssen ins Arztregister eingetragen sein
  • die Anstellung von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen bedarf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss

Mögliche Rechtsformen eines MVZ

  • Personengesellschaft oder
  • eingetragene Genossenschaft oder
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und begleiten Sie über die erfolgreiche Gründung hinaus!